Seit Anfang dieses Jahres sind immer mehr Elektroroller (E-Scooter) auf den Straßen Großbritanniens unterwegs und erfreuen sich bei jungen Menschen großer Beliebtheit. Gleichzeitig kam es jedoch zu einigen Unfällen. Um diese Situation zu verbessern, hat die britische Regierung einige restriktive Maßnahmen eingeführt und aktualisiert.
Private Sharing-Elektroroller dürfen nicht auf der Straße gefahren werden
In Großbritannien befindet sich der Einsatz von Elektrorollern derzeit in der Testphase. Laut der Website der britischen Regierung gelten die Regeln für die Nutzung von Elektrorollern nur für den zu Testzwecken genutzten Mietteil (also das Teilen von Elektrorollern). Privatbesitzende Elektroroller dürfen nur auf privatem, für die Öffentlichkeit unzugänglichem Land genutzt werden. Dazu ist die Erlaubnis des Grundstückseigentümers oder -besitzers einzuholen, andernfalls ist die Nutzung illegal.
Mit anderen Worten: Private Elektroroller dürfen nicht auf öffentlichen Straßen, sondern nur im eigenen Garten oder auf privaten Grundstücken genutzt werden. Nur Sharing-E-Scooter dürfen auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Bei illegaler Nutzung drohen Ihnen Strafen: Geldstrafen, Führerscheinentzug und die Beschlagnahmung der Elektroroller.
Können wir mit den Sharing-E-Scootern fahren( E-Scooter-Sharing IOT) ohne Führerschein?
Die Antwort ist ja. Wer keinen Führerschein besitzt, kann die Sharing-E-Scooter nicht nutzen.
Es gibt viele verschiedene Führerscheine. Welcher ist für das Sharing von E-Scootern geeignet? Ihr Führerschein sollte einer der Klassen AM/A/B oder Q sein, damit Sie die Sharing-E-Scooter fahren können. Mit anderen Worten, Sie benötigen mindestens einen Motorradführerschein.
Wenn Sie einen ausländischen Führerschein besitzen, können Sie einen Elektroroller in folgenden Situationen verwenden:
1. Sie müssen einen gültigen und vollständigen Führerschein eines Landes/einer Region der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) besitzen (sofern Ihnen das Führen von langsamen Mopeds oder Motorrädern nicht untersagt ist).
2. Sie besitzen einen gültigen Führerschein aus einem anderen Land, der Sie zum Führen eines Kleinfahrzeugs (z. B. eines Autos, Mopeds oder Motorrads) berechtigt, und Sie sind innerhalb der letzten 12 Monate in das Vereinigte Königreich eingereist.
3. Wenn Sie seit mehr als 12 Monaten im Vereinigten Königreich leben und weiterhin im Vereinigten Königreich fahren möchten, müssen Sie Ihren Führerschein ändern.
4. Wenn Sie über eine ausländische Fahrerlaubnis mit vorübergehender Fahrerlaubnis, eine Fahrerlaubnis für Lernzwecke oder eine gleichwertige Bescheinigung verfügen, dürfen Sie keinen Elektroroller benutzen.
Braucht der Elektrorollerversichert sein?
Der Elektroroller muss vom Betreiber versichert seinSharing-Lösung für E-ScooterDiese Regelung gilt ausschließlich für das Sharing von E-Scootern und betrifft vorerst keine privaten Elektroroller.
Welche Anforderungen gibt es an die Kleidung?
Tragen Sie beim Fahren mit dem Sharing-E-Scooter einen Helm (gesetzlich nicht vorgeschrieben). Achten Sie darauf, dass Ihr Helm den Vorschriften entspricht, die richtige Größe hat und befestigt werden kann. Tragen Sie helle oder fluoreszierende Kleidung, damit andere Sie tagsüber/bei schwachem Licht/im Dunkeln sehen können.
Wo können wir die Elektroroller benutzen?
Wir können Elektroroller auf Straßen (außer Autobahnen) und Radwegen verwenden, aber nicht auf Gehwegen. Außerdem können wir die Elektroroller an Orten mit Fahrradverkehrsschildern verwenden (mit Ausnahme von Schildern, die Elektrorollern die Einfahrt in bestimmte Radwege verbieten).
Welche Bereiche sind die Testgebiete?
Die Testbereiche sind wie folgt dargestellt:
- Bournemouth und Poole
- Buckinghamshire (Aylesbury, High Wycombe und Princes Risborough)
- Cambridge
- Cheshire West und Chester (Chester)
- Copeland (Whitehaven)
- Derby
- Essex (Basildon, Braintree, Brentwood, Chelmsford, Colchester und Clacton)
- Gloucestershire (Cheltenham und Gloucester)
- Great Yarmouth
- Kent (Canterbury)
- Liverpool
- London (teilnehmende Bezirke)
- Milton Keynes
- Newcastle
- Nord- und West-Northamptonshire (Northampton, Kettering, Corby und Wellingborough)
- Nord-Devon (Barnstaple)
- Nord-Lincolnshire (Scunthorpe)
- Norwich
- Nottingham
- Oxfordshire (Oxford)
- Redditch
- Rochdale
- Salford
- Sumpf
- Solent (Isle of Wight, Portsmouth und Southampton)
- Somerset West (Taunton und Minehead)
- Südsomerset (Yeovil, Chard und Crewkerne)
- Sunderland
- Tees Valley (Hartlepool und Middlesbrough)
- West Midlands (Birmingham, Coventry und Sandwell)
- West of England Combined Authority (Bristol und Bath)
Veröffentlichungszeit: 16. November 2021