Italien will für Minderjährige einen Führerschein zum Fahren eines Motorrollers verpflichten

Elektroroller erfreuen sich in den letzten Jahren in Europa als neues Fortbewegungsmittel großer Beliebtheit. Es gibt jedoch keine detaillierten gesetzlichen Beschränkungen, was zu Verkehrsunfällen mit Elektrorollern im toten Winkel führt. Abgeordnete der italienischen Demokratischen Partei haben dem Senat einen Gesetzentwurf zur Regulierung des Rollerfahrens vorgelegt, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Der Gesetzentwurf soll bald verabschiedet werden.

Berichten zufolge sollen es laut den von der italienischen Demokratischen Partei vorgeschlagenen Parlamentariern sieben sein.

Erstens die Einschränkung von Elektrorollern. E-Scooter dürfen nur auf öffentlichen Fahrbahnen, Radwegen und Gehwegen in den geschlossenen Stadtgebieten benutzt werden. Auf der Fahrbahn darf man nicht schneller als 25 Kilometer pro Stunde fahren, auf dem Gehweg nicht schneller als 6 Kilometer pro Stunde.

Zweitens: Schließen Sie eine Haftpflichtversicherung ab. Fahrer vonElektroroller-Lösungmüssen über eine Haftpflichtversicherung verfügen, bei Nichtvorhandensein droht eine Geldstrafe zwischen 500 und 1.500 Euro.

Drittens: Tragen Sie Sicherheitsausrüstung. Das Tragen von Helmen und Warnwesten beim Autofahren wird Pflicht sein. Bei Verstößen drohen Geldstrafen von bis zu 332 Euro.

Viertens müssen Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren, die Elektroroller fahren, einen AM-Führerschein, also einen Motorradführerschein, besitzen und dürfen auf Gehwegen nur mit einer Geschwindigkeit von höchstens 6 Kilometern pro Stunde und auf Radwegen mit einer Geschwindigkeit von höchstens 12 Kilometern pro Stunde fahren. Die verwendeten Roller müssen mit Geschwindigkeitsreglern ausgestattet sein.

Fünftens ist gefährliches Fahren verboten. Während der Fahrt sind keine schweren Lasten oder andere Passagiere erlaubt, das Abschleppen oder Abschleppen durch andere Fahrzeuge ist nicht gestattet, die Nutzung von Mobiltelefonen oder anderen digitalen Geräten während der Fahrt ist verboten, das Tragen von Kopfhörern ist verboten, Stunts sind verboten usw. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von bis zu 332 Euro geahndet. Das Fahren eines E-Scooters unter Alkoholeinfluss wird mit einer Höchststrafe von 678 Euro geahndet, während das Fahren unter Drogeneinfluss mit einer Höchststrafe von 6.000 Euro und einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr geahndet wird.

Sechstens: Das Parken von Elektrorollern. Die lokalen Behörden haben ein Parkverbot für Elektroroller auf Gehwegen beschlossen. Innerhalb von 120 Tagen nach Inkrafttreten der neuen Regelungen müssen die lokalen Behörden dafür sorgen, dass Parkplätze für E-Scooter reserviert und deutlich gekennzeichnet werden.

Siebtens: Pflichten des Leasing-Dienstleisters. Unternehmen, die Elektroroller vermieten, müssen von ihren Fahrern eine Versicherung, Helme, Warnwesten und einen Altersnachweis verlangen. Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstoßen oder falsche Angaben machen, können mit einer Geldstrafe von bis zu 3.000 Euro belegt werden.


Veröffentlichungszeit: 31. August 2021